
Ist der Begriff „Webinar“ als Marke geschützt?
Seit Beginn des Covid-19-Lockdowns und den Beschränkungen im Alltag boomen digitale Arbeitsformen wie Videokonferenzen. Viele der Angebote werden dabei mit dem Begriff „Webinar“ beworben, einem
200,00€
Wir melden eure Marke an und beurteilen für euch die Schutzfähigkeit, schätzen die Erfolgswahrscheinlichkeit der Marke ein und sorgen für ein komplikationsloses Verfahren. Für das gesamte Anmeldeverfahren stehen wir als Ansprechpartner für alle Seiten zur Verfügung.
Die Markenanmeldung durch uns umfasst die folgenden Leistungen:
Eine professionelle Markenrecherche ist von dem Paket nicht umfasst.
Sofern die Marke vom Markenamt beanstandet wird oder ein Widerspruch gegen die Marke eingereicht wird, informieren wir dich über deine Handlungsoptionen. Sofern wir für dich auf eine Beanstandung oder einen Widerspruch reagieren sollen, sprechen wir die anfallenden Kosten mit dir im Vorfeld ab.
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