Bei der AG handelt es sich um eine
Kapitalgesellschaft. Sie ist also eine
juristische Person, die selbst am Rechtsverkehr teilnimmt und beispielsweise Verträge schließt.
Wichtig ist, dass die Rechtsform der AG eine Voraussetzung ist, wenn das Unternehmen an der Börse gelistet werden soll. Hintergrund ist der Umstand, dass das Grundkapital (mindestens 50.000€) bei der AG in Aktien aufgegliedert ist. Diese können dann von (Privat)Personen an der Börse gehandelt werden und so im besten Fall dazu beitragen, dass das Unternehmen mehr Kapital erhält. Eine AG hat also einen großen Anlegerkreis. Immerhin besitzt jeder der Aktien des Unternehmens hält (=Aktionär) auch einen Teil des Unternehmens.
Eine AG muss aber nicht an der Börse gelistet sein und kann auch bspw. nur einen Aktionär oder eine Aktionärin haben.