AG

Inhaltsverzeichnis

Was bedeutet AG?

AG ist die Abkürzung für Aktiengesellschaft.

Wo ist die AG geregelt?

Die AG ist in einem eigenen Gesetz, dem Aktiengesetz (= AktG), geregelt.

Was ist die AG?

Bei der AG handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft. Sie ist also eine juristische Person, die selbst am Rechtsverkehr teilnimmt und beispielsweise Verträge schließt.
Wichtig ist, dass die Rechtsform der AG eine Voraussetzung ist, wenn das Unternehmen an der Börse gelistet werden soll. Hintergrund ist der Umstand, dass das Grundkapital (mindestens 50.000€) bei der AG in Aktien aufgegliedert ist. Diese können dann von (Privat)Personen an der Börse gehandelt werden und so im besten Fall dazu beitragen, dass das Unternehmen mehr Kapital erhält. Eine AG hat also einen großen Anlegerkreis. Immerhin besitzt jeder der Aktien des Unternehmens hält (=Aktionär) auch einen Teil des Unternehmens.
Eine AG muss aber nicht an der Börse gelistet sein und kann auch bspw. nur einen Aktionär oder eine Aktionärin haben.

Warum die AG wählen?

Beliebt ist die AG bei Unternehmen, die große Kapitalmengen benötigen. Auch wenn viele der gesetzlichen Regelungen zwingend sind und die AG damit nicht so praktikabel ist wie die GmbH, bietet sie einen großen Vorteil – den Zugang zur Börse.
Möchte das Unternehmen also an der Börse gelistet werden muss es die Rechtsform der AG wählen oder sich später in eine AG umwandeln.

Wann ist die AG wirksam entstanden?

Wirksam gegründet ist die AG mit Eintragung im Handelsregister. Ab diesem Zeitpunkt greift auch die beschränkte Haftung auf das Gesellschaftsvermögen.
Aber auch schon davor tritt die AG als sogenannte Vor-AG im Rechtsverkehr auf.

Organe der AG

In einer AG gibt es drei Organe: Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung.
Geleitet wird die AG vom Vorstand. Dieser vertritt die AG auch nach außen hin und schließt beispielsweise Verträge ab.
Damit der Vorstand nicht komplett macht, was er will, wird er vom Aufsichtsrat kontrolliert. So überprüft der Aufsichtsrat den Jahresabschluss.
Das entscheidende Organ ist aber die Hauptversammlung. In dieser ist es jedem Aktionär möglich am Handeln der AG teilzuhaben. Allerdings hängt das Stimmrecht des Einzelnen von seinem Aktienanteil und damit seiner Unternehmensbeteiligung ab.