Urheberrecht
Wir schützen deine Ideen
Das Urheberrecht stellt die eigenen geistigen Schöpfungen unter Schutz und ist Grundlage einer jeden Rechteverwertung. Dabei werden nicht nur die Werke geschützt, sondern auch der Urheber vor der Entstellung und wirtschaftlicher Ausbeutung seines Werkes. Bei den Themen Verwertung von Urheberrechten, der Nutzungseinräumung für Dritte oder dem Schutz dieser, stehen wir dir gerne beratend zur Seite, egal ob du selbst Urheber bist oder Rechte von einem Urheber rechtmäßig nutzen möchtest.
Unsere Beratungsfelder
Abmahnungen, Lizenzverträge & Beratung
Wir helfen dir, wenn jemand deine Rechte verletzt und beraten dich, wie man sich in dem Fall zur Wehr setzen kann. Was kannst du tun, wenn du eine Abmahnung erhalten hast und wie kannst du dich dagegen verteidigen? Wann reicht eine einfache Beratung aus und wann sind andere Maßnahmen zu ergreifen? Oft besteht Unsicherheit, ob die eigenen Medieninhalte korrekt verwendet werden oder ob nicht eine Verletzung fremder Urheberrechte vorliegt.
Wir gestalten mit und helfen dabei, die Nutzung und die Verwertung der eigenen Rechte sicher zu übertragen. Wir entwerfen dafür gemeinsam mit dir Verträge und Lizenzvereinbarungen. Genauso prüfen wir fremde Verträge und beraten dich, was diese für dich bedeuten und welche Änderungen angemessen wären.
WANN LIEGT EINE URHEBERRECHTSVERLETZUNG VOR?
Man spricht von einer Urheberrechtsverletzung, wenn ein urheberrechtlich geschütztes Werk, wie etwa Software, Musiktitel oder ein Bild, für eigene Zwecke unerlaubt verwendet oder veröffentlicht wird. Ein häufiger Verstoß besteht in der rechtswidrigen Nutzung fremder urheberrechtlich geschützter Bilder. Tatsächlich ist das Internet in vielen Fällen für den Nutzer derart unüberschaubar, dass die Verletzung nicht einmal bewusst geschieht. Ein Bild ist mit dem Smartphone schnell gemacht und innerhalb von Sekunden im Internet veröffentlicht. Das Urheberrecht stellt in solchen Fällen dem Rechtsinhaber Schutzansprüche zur Verfügung, um Urheberrechtsverletzung zu beseitigen und sich vor erneuten Verletzungen zu schützen. Beispielsweise kann Auskunft oder eine Unterlassungserklärung gefordert werden. Auch Schadensersatzansprüche können auf diesem Wege durchgesetzt werden.
ABMAHNUNG - WAS IST NUN ZU TUN?
Über das Internet werden Urheberrechtsverletzungen täglich vielfach begangen. Hierbei können insbesondere digitale Werke leicht öffentlich zugänglich gemacht werden. Aufgrund dieser Gegebenheiten ist es nach § 97a UrhG möglich sich außergerichtlich zu einigen – eben eine Abmahnung auszusprechen. Es ist mittlerweile allgemein bekannt, dass Abmahnungen vielfach genutzt werden, um Urheberrechtsverletzungen geltend zu machen. Solltest du eine Abmahnung erhalten haben oder sollte jemand deine Urheberrechte verletzt haben, stehen wir dir gerne zur Seite.
ANGEMESSENE VERGÜTUNG FÜR URHEBER
Dem Urheber eines geschützten Werkes steht bei der Einräumung von Nutzungsrechten eine angemessene Vergütung zu. Oft ist es für ihn schwer abzuschätzen, welche Höhe der Vergütung überhaupt angemessen ist. Doch auch das wirtschaftliche Risiko des Verlegers, welches bspw. bei einer Erstverlegung eines Autors eingegangen wird, muss in den Vertragsverhandlungen angemessen berücksichtigt werden. Uns ist daher eine faire und angemessene Vergütung beider Seiten wichtig, weshalb wir dich bei deinen Vertragsverhandlungen unterstützend und dir beratend zur Seite stehen.