Wettbewerbsrecht

Mehr Rechtssicherheit bei deinen Handlungen

Wir beraten dich im Wettbewerbsrecht gerne gerichtlich wie außergerichtlich, insbesondere im Bereich des Online-Marketings, bei Abmahnungen sowie bei der Gestaltung von Werbekampagnen und dem Aufbau von Online-Shops.

Das Wettbewerbsrecht schützt Unternehmen und Verbraucher vor unfairen Verhaltensweisen auf dem Markt. Deshalb ist es unter Konkurrenten etwa verboten, fremde Leistungen durch eine unzulässige Nachahmung von Produkten auszunutzen, Konkurrenten gezielt zu behindern oder verleumdende Aussagen über Mitbewerber zu tätigen. Auch irreführende Werbeaussagen sowie bestimmte Formen der vergleichenden Werbung sind verboten.

Wie bieten dir im Wettbewerbsrecht

  • Prüfung von Abmahnung
  • Verteidigung gegen unrechtmäßige Abmahnungen
  • Beratung zur Gestaltung von Werbekampagnen
  • Erstellung von AGB und Datenschutzerklärung
  • Überprüfung des Online-Shopsystems, des Impressums und der Signatur in Emails und Geschäftsbriefen

Wie reagierst du auf eine Abmahnung?

Eine Abmahnung findet sich insbesondere im Bereich des Online-Marketings schnell im Briefkasten. Durch eine Abmahnung soll einem Unternehmen die Möglichkeit gegeben werden, rechtswidriges Verhalten freiwillig und ohne ein teures Gerichtsverfahren zu korrigieren, indem eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben werden soll. Dadurch können konkurrierende Unternehmen und Verbände gegen unfaires oder missbräuchliches Verhalten auf dem Markt vorgehen. Bei einer rechtmäßigen Abmahnung hat der Gegner die Kosten der Abmahnung zu erstatten.

Allerdings ist nicht jede Abmahnung inhaltlich oder im Hinblick auf die geltend gemachten Kosten und die Höhe der Vertragsstrafe berechtigt. Gerne prüfen wir für dich die Abmahnung und besprechen das weitere Vorgehen.

Fehlerhafte AGB, Widerrufsbelehrungen und Kennzeichnungen

Das Wettbewerbsrecht verfügt mit dem Rechtsbruchtatbestand des § 3a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) über ein Scharnier, über welches die unterschiedlichsten Rechtsverstöße als Wettbewerbsverstöße von Konkurrenten und Verbänden geltend gemacht werden können.

Ein häufiger Anwendungsfall ist die Verwendung fehlerhafter Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB). Aber auch veraltete oder fehlerhafte Widerrufsbelehrungen (etwa wegen einer fehlenden Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung), irreführende Werbeaussagen, Verstöße gegen CE-Kennzeichnungspflichten oder eine mangelhafte Kennzeichnung im Affiliate-Marketing können einen Wettbewerbsverstoß auslösen. Bei Online-Shops sind außerdem Verbraucherschutzvorschriften zu berücksichtigen, die etwa beim Aufbau des Onlineshops relevant werden.

Wir helfen gerne schon im Vorfeld, rechtliche Fehler auszuräumen und deinen Online-Shop rechtskonform zu gestalten.

Werbekampagnen & Affiliate Marketing

Bei der Prüfung von Werbekampagnen achten wir darauf, dass die Anpreisung deiner Produkte den rechtlichen Voraussetzungen entspricht und keine Formulierungen gewählt werden, welche als irreführende Angaben oder als Herabsetzung der Konkurrenz verstanden werden könnten. Gerade bei Werbekonzepten, die auf ein vergleichendes Element setzen, muss die Zulässigkeit des Vergleichs besonders gründlich geprüft werden. Daneben sind gewisse Pflichtangaben, Kennzeichnungspflichten und besondere Regelungen bei Sonder- und Aktionsangeboten, Gewinnspielen sowie Preis- und Mengenangaben zu beachten.

Entscheidest du dich für eine Werbemaßnahme über ein Affiliate-Partnerprogramm, musst du als Unternehmen beachten, dass du unter Umständen auch für die irreführenden Aussagen oder die unzureichende Kennzeichnung des Beitrags als Werbung haftest. Aber auch bei eigener Werbung oder Gewinnspielen auf den eigenen Social-Media-Kanälen kann eine Kennzeichnungspflicht für dein Unternehmen bestehen.

Sprich uns gerne zu deinen wettbewerbsrechtlichen Themen an!

Habt ihr noch weitere Fragen?
Wir freuen uns von euch zu hören!