Mithilfe der Datenschutzerklärung (=DSE) klärt das Unternehmen auf, wie es mit den (personenbezogenen) Daten der Websitebesucher:innen umgeht. Dabei stehen vor allem der Zweck der Datenerhebung und der Umfang der Datenverarbeitung im Vordergrund.
Die DSE soll somit die notwendige Transparenz für die Kunden:innen sichern.
Zwingend in der DSE enthalten sein müssen:
– Kontaktdaten des Unternehmens oder der zuständigen Person
– Die Zwecke, für die die Verarbeitung der Daten erfolgt
– Rechtsgrundlage der Verarbeitung
– Rechte der betroffenen Personen (Bsp. Recht auf Auskunft oder Löschung)
– Speicherdauer der Daten
Zusätzlich können weitere Informationen erforderlich sein, wie etwa:
– Wenn die Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen erfolgt, die Angabe dieser Interessen
– Angabe von Drittländern (=Nicht-EU-Ländern), falls eine Übertragung erfolgt
– Dritte, an die Daten übermittelt werden
– Hinweis auf automatisierte Entscheidungsfindung
Seit dem 25. Mai 2018 gilt in Europa die Datenschutzgrundverordnung (=DSGVO). In der DSGVO sind der Zweck, sowie die Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung geregelt.
Daneben muss in Deutschland bei Fragen rund um den Datenschutz noch das Bundesdatenschutzgesetz (=BDSG) und das Telekommunikationsgesetz (TKG) berücksichtigt werden.