Der Begriff „digitale Inhalte“ umfasst Daten, die sich nicht auf einem körperlichen Datenträger befinden und in digitaler Form hergestellt und bereitgestellt werden. Typische Beispiele sind Musik- und Videodownloads oder auch einfache E-Books.
Im Bereich der digitalen Inhalte gibt es die Möglichkeit das Widerrufsrecht der Verbraucher:innen auszuschließen.
Rechtliche Neuerung
Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass es 2022 zu (erheblichen) Veränderungen im Bereich der digitalen Inhalte und digitalen Dienstleistungen kommen wird. Ab dem 01.01.2022 muss die EU-Richtlinie 2019/770 ( =dID-Richtlinie: „Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen“) angewendet werden. Im Fokus steht ein verstärkter Verbraucherschutz und eine Vollharmonisierung innerhalb Europas. Die Mitgliedsstaaten dürfen also weder einen niedrigeren noch einen höheren gesetzlichen Schutz festlegen.