Die Geschäftsfähigkeit beschreibt, ob eine Person rechtswirksam handeln kann oder nicht. Ob die Person zum Beispiel wirksam einen Vertrag schließen kann.
Wer ist geschäftsfähig?
Grundsätzlich ist jede natürliche Person ab 18 Jahren geschäftsfähig. Die Person kann also voll am Geschäftsverkehr teilnehmen. Jedoch gibt es Ausnahmen, in denen physische oder psychische Umstände dazu führen, dass die Geschäftsfähigkeit beschränkt oder gar nicht vorliegt. Das kann auch von nur vorübergehender Dauer sein oder nur auf ein bestimmten Teilbereich des Lebens beschränkt werden. Von 7-18 Jahren liegt die sogenannte beschränkte Geschäftsfähigkeit vor. Die betroffenen Personen können in einem gewissen Umfang selbstständig am Rechtsverkehr teilnehmen, werden allerdings stark vom Gesetz geschützt. So können die Kinder oder Jugendlichen beispielsweise frei, innerhalb des von ihren Eltern gestellten Rahmens, über ihr Taschengeld verfügen. Außerhalb dessen allerdings selbst keine Verträge abschließen, durch die sie etwas leisten müssen. Unter sieben Jahren sind Personen nicht geschäftsfähig. Sie müssen bei ihren Handlungen vertreten werden. Für Kinder sind meistens die Eltern die Vertreter.
Unterschied zur Rechtsfähigkeit?
Die Rechtsfähigkeit besagt lediglich, ob eine Person Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Um die Rechte und Pflichten selbst „ausführen“ zu können, muss die Person geschäftsfähig sein. So ist eine Person rechtsfähig, auch wenn sie nicht geschäftsfähig ist. Heißt, dass sechs jährige Kind ist rechtsfähig, allerdings nicht geschäftsfähig.