GmbH ist die Abkürzung für Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Was ist die GmbH?
Die GmbH gehört zu den sogenannten Kapitalgesellschaften, daneben gibt es noch die Personengesellschaften. Die GmbH ist als Kapitalgesellschaft eine selbstständige juristische Person und kann als solche am Rechtsverkehr teilnehmen, zum Beispiel andere verklagen, verklagt werden oder über Eigentum verfügen. Die Handlungen führen dann stellvertretend für die GmbH die Geschäftsführer:innen aus. Während eine Person zur Gründung der GmbH ausreicht (= Ein-Personen-GmbH), müssen 25.000,-€ Startkapital aufgebracht werden. Dafür ist die Haftung als Gesellschafter dann aber auf das Vermögen der GmbH (mindestens in Höhe der Stammeinlage) beschränkt.
Warum die GmbH wählen?
Trotz der 25.000,-€ Startkapital ist die GmbH die beliebteste Rechtsform in Deutschland. Ein entscheidender Punkt ist die beschränkte Haftung. Die Gesellschafter müssen, außer bei gesetzlichen Ausnahmen, nicht mit ihrem Privatvermögen für die Schulden der GmbH haften. Des Weiteren ist die GmbH als Kapitalgesellschaft nicht „direkt“ von ihren Mitgliedern abhängig. Die Geschäftsanteile sind vererblich oder können erworben werden. Oftmals können Start-ups Anteile abgeben, um hierfür Kapital zu erhalten. Das Ausscheiden des vorherigen Gesellschafters führt nicht zu einer Auflösung der GmbH. Bedenken sollten Gründer:innen aber, dass die GmbH-Gründung mittels Notar geschehen muss, hier fallen Zusatzkosten an. Zudem ist die GmbH bilanzierungspflichtig und muss regelmäßig im Bundesanzeiger Zahlen veröffentlichen. Dies kann ebenfalls zu Mehrkosten im Rahmen der Buchführung führen.
Wann ist die GmbH wirksam gegründet?
Wirksam gegründet ist die GmbH mit der Eintragung ins Handelsregister. Ab diesem Zeitpunkt greift auch die beschränkte Haftung. Vor der Eintragung sprechen Juristen:innen von der sogenannten Vor-GmbH. Ihr Zweck ist es, die Eintragung ins Handelsregister herbeizuführen. Insbesondere ist die Vor-GmbH auch schon rechtsfähig, kann also Träger von Rechten und Pflichten sein. Rechtlich gesehen kommt bei der Vor-GmbH in einigen Punkten das GmbHG zu Anwendung und in anderen das Recht der GbR.
Und die GmbH & Co. KG?
Während es sich bei der GmbH um eine Kapitalgesellschaft handelt, ist die GmbH & Co. KG als Abwandlung der KG eine Personengesellschaft. Grundlegend gibt es bei Personengesellschaften keine begrenzte Haftung. Bei der GmbH & Co. KG tritt jedoch eine GmbH als Komplementär auf, wodurch auch hier die Haftung „beschränkt“ erfolgt. Es handelt sich somit um zwei Gesellschaften.