Verbraucher:in | Unternehmer:in

Inhaltsverzeichnis

Verbraucher:in

Bei Verbrauchern:innen handelt es sich um Privatpersonen, die ein Produkt oder eine Dienstleistung von einem Unternehmen kaufen. Dabei muss der Kauf privaten Zwecken dienen, zum Beispiel der Kauf eines Druckers für den Eigenbedarf. Dient der Kauf sowohl privaten als auch gewerblichen Zwecken, der Drucker wird beispielsweise auch für die Arbeit genutzt, kommt es darauf an, welcher Zweck überwiegt. Im Zweifel wird auf den privaten Zweck abgestellt, so dass die betroffene Person als Verbraucher:in auftritt.
Für Verbraucher:innen besteht gesetzlich ein stärkerer Schutz, da sie im Vergleich zum Unternehmen meist die schwächere Partei sind. So haben Verbraucher:innen in vielen Fällen ein gesetzliches Widerrufsrecht oder erhalten gesetzliche Unterstützung, wenn es um den Beweis eines Mangels beim Kauf einer Sache geht.
Das Gegenteil zum Verbraucherbegriff stellt der Unternehmensbegriff dar.

Unternehmer:in

Unternehmer:innen können sowohl natürliche oder juristische Personen als auch eine rechtsfähige Personengesellschaft sein, beispielsweise eine GmbH oder Freiberufler:innen. Wichtig ist, dass eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit ausgeführt wird. Um eine solche Tätigkeit handelt es sich, wenn die Leistung gegen ein Entgelt planmäßig und dauerhaft am Markt erworben werden kann, beispielsweise der gezielte Verkauf von Produkten über einen Online-Shop. Auf eine Gewinnerzielung kommt es in erster Linie nicht an.
Schwierig kann die Abgrenzung zwischen Unternehmer:in und Verbraucher:in allein bei natürlichen Personen sein.