Ein Vertrag ist eine rechtswirksame Abmachung zwischen mindestens zwei Parteien. Mithilfe eines Vertrags kann beispielsweise die geschäftliche Beziehung zwischen zwei Unternehmen geregelt werden, wenn das eine Unternehmen dem anderen Unternehmen eine Software überlässt. Verträge können sowohl mündlich als auch schriftlich geschlossen werden.
Achtung, teilweise ist die Schriftform zwingend.
Bei einem Verstoß gegen die Vertragsbedingungen kann zum Beispiel Schadensersatz gelten gemacht werden.
Innerhalb der Verträge unterscheiden Juristen in Veräußerungsverträge (Bsp. Kaufvertrag), Kreditverträge (Bsp. Gelddarlehen), Überlassungsverträge (Bsp. Mietvertrag oder Leasing) und Verträge bei denen eine Tätigkeit im Vordergrund steht (Bsp. Werkvertrag oder Auftrag).
Der Vertrag ist gültig, wenn sich die Vertragsparteien über den Inhalt geeinigt haben und die wichtigsten Punkte geregelt sind (Preis, Vertragsparteien und Vertragsgegenstand).
Darüber hinaus müssen die Parteien dazu berechtigt sein, einen Vertrag abzuschließen. Achtung: bei Minderjährigen oder betreuten Personen kann die Unterschrift der Erziehungsberechtigten oder der Betreuer:innen notwendig sein.
Zuletzt ist zu beachten, dass die Unterschrift lediglich bei schriftlichen Verträgen für die Wirksamkeit notwendig ist.
Vertrag und Vereinbarung werden oft als Synonyme genutzt, dennoch sind sie aus juristischer Sicht nicht identisch. Zwar stellen Verträge Vereinbarungen dar, aber nicht alle Vereinbarungen müssen Verträge sein. Während Verträge rechtsverbindlich sind und bei Verstößen rechtliche Konsequenzen in Betracht kommen, sind Vereinbarungen lediglich bindende Verabredungen. Vereinbarungen erfassen damit auch Gefälligkeiten, die keine rechtlichen Konsequenzen haben.