Handelt es sich um einen schriftlichen Vertrag, muss die Unterschrift durch die Vertragsparteien erfolgen und zwar durch die, die den Vertrag schließen – Stichwort: Minderjährige. Weiterhin sollten die Parteien jeweils darauf bestehen ein unterschriebenes Exemplar des Vertrags zu erhalten. Dies kann bei Verstößen den Beweis erleichtern.
Möchte man sich vom Vertrag lösen, ist dies unproblematisch mit dem Einverständnis der anderen Partei möglich. Ansonsten müssen besondere gesetzliche Bestimmungen eingehalten werden. So kann der Vertrag bei gezielter Täuschung angefochten werden, es kann ein
Widerrufsrecht bestehen oder der Vertrag kann gekündigt werden. Ein Rücktritt ist nur selten möglich, etwa wenn der Vertragspartner den Vertrag nicht erfüllen möchte.
Der Tod einer Vertragspartei führt nur zur Beendigung des Vertrags, wenn es gerade darauf ankam, dass diese Person der Vertragspartner ist.