Wann ist der perfekte Zeitpunkt, um eine Markenanmeldung vorzunehmen? Bei der Markenanmeldung sind mehrere Faktoren zu berücksichtigen, allen voran: Zeit, Geld und Investitionen.
Inhaltsverzeichnis
Welches Budget braucht man für eine Markenanmeldung?
Gerade bei Startups und Gründern stellt sich zunächst die Frage, ob überhaupt genug Startkapital für eine Markenanmeldung vorhanden ist. Oder besser gesagt: Ob man das vorhandene Startkapital für eine Markenanmeldung ausgeben möchte. Denn meistens lassen sich die Kosten einer Markenanmeldung durchaus berappen, zumal Förderungen für Gründer für die Amtsgebühren einer Markenanmeldung verwendet werden können.
Deutsche Markenanmeldung
Die günstigere – und oft ausreichende – Variante ist eine Markenanmeldung nur für Deutschland. Die Amtsgebühren liegen in der Regel bei 290 EUR pro Markenanmeldung, hinzu kommen die Kosten der Betreuung durch einen auf Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Häufig lässt sich eine deutsche Marke dadurch schon für 600 EUR sichern.
Europäische Markenanmeldung
Größerer regionaler Schutzbereich, höhere Kosten. Hier bekommt man markenrechtlichen Schutz in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (nein, Großbritannien gehört nicht mehr dazu). Dafür beginnen die Amtsgebühren für eine EU-Marke aber auch bei 850 EUR. Die meisten Markenanmeldungen liegen bei 1.050 bis 1.300 EUR, je nach Ausgestaltung der Anmeldung. Dazu kommen wieder die Anwaltskosten. Insgesamt sollte also ein Budget von etwa 1.350 bis 1.600 EUR zur Verfügung stehen.
Zusätzliche Ausgaben
Sind Investitionen in Material geplant, auf dem die Marke zu sehen sein soll?
Spätestens, wenn größere Investitionen geplant sind, bspw. der Druck von Werbematerial (Visitenkarten, Flyer, Türschild, Schriftzug über dem Geschäft, Kataloge) oder die Produkte selbst mit der Marke bestückt werden sollen (am Produkt selbst oder an der Produktverpackung), sollte die Markenanmeldung mindestens eingereicht sein, besser noch vollständig eingetragen sein. Andernfalls droht der markenrechtliche Worst-Case: Scheitert die Markenanmeldung etwa an älteren Rechten eines anderen Markeninhabers, muss die Nutzung der Marke in der Regel sofort eingestellt werden.
Was passiert, wenn die Marke nachträglich geändert werden muss?
Durch die Markenänderung werden sämtliche Werbematerialien wertlos und müssen neu gedruckt bzw. angepasst werden. Bei einer Webseite bedeutet das, jede Unterseite sowie alle Metatags durchzusehen, um sicherzugehen, dass die Marke in keinem Text und keiner Bildunterschrift mehr verwendet wird. Gibt es eine fremdsprachige Version der Webseite, ist auch diese zu überprüfen. Die Entfernung sämtlicher Erwähnungen der Marke ist mit einem hohen Zeitaufwand verbunden. Wird neues Werbematerial nötig oder muss ein Experte die Webseite überarbeiten, kommt ein nicht zu unterschätzender Kostenaufwand hinzu. Noch aufwändiger ist häufig die Änderung am Produkt selbst bzw. die Umverpackung von Produkten.
Wann erfahre ich, ob ich meine Marke sicher nutzen kann?
Ob ältere Rechte bestehen und auch geltend gemacht werden, zeigt sich häufig erst im Rahmen des Anmeldeverfahrens. Wer vorher Sicherheit haben möchte, kann aber auch eine professionelle Recherche mit markenrechtlicher Auswertung beauftragen. Dabei prüft ein auf Markenrecht spezialisierter Rechtsanwalt das Risiko einer Kollision mit älteren Markenrechten. Die dafür benötigte Trefferliste liefert ein solider Algorithmus, der systematisch nach möglichen Kollisionen sucht, unabhängig von der genauen Schreibweise. Das ist wichtig, weil auch unterschiedlich geschriebene Wortmarken, die aber ähnlich ausgesprochen werden, eine Kollisionsgefahr darstellen können. Für die Beurteilung, ob ähnlich klingende oder ähnlich geschriebene Marken eine Gefahr darstellen, ist einiges an rechtlicher Erfahrung mit Kollisionsfällen notwendig.
Faktor Zeit
Viele Unternehmen möchten ihre Wortmarke oder ihr Logo durchaus registrieren, schieben diese Tätigkeit allerdings auf der Prioritätenliste nach ganz unten. Prioritätensetzung ist eine wichtige Fähigkeit für Unternehmer. Sie setzt voraus, dass alle dafür maßgeblichen Faktoren bekannt sind. Ein wichtiger Faktor ist die Zeit, die ein Anmeldeverfahren dauert, um aus einer Anmeldung eine eingetragene Marke zu machen. Denn was im Markenrecht nicht funktioniert, ist die Erwartung, dass die Marke sofort geschützt sein wird, wenn sich das Unternehmen oder die Gründerin erst einmal für die Anmeldung entschieden hat.
Wie lange dauert die Vorbereitung einer Markenanmeldung?
Zunächst benötigt der beauftragte Rechtsanwalt etwas Zeit, die Markenanmeldung zu entwerfen. Dabei ist gar nicht so sehr der Entwurf, sondern vor allem die Kommunikation mit dem Anmelder und dessen Feedback ein Zeitfresser. Wer genau weiß, welche Marke angemeldet werden soll und für welche Produkte und Dienstleistungen die Marke in Zukunft verwendet wird, ist klar im Vorteil. Müssen diese Fragen erst im Gespräch geklärt werden oder braucht der künftige Markeninhaber erst einmal Bedenkzeit, können aus wenigen Tagen leicht auch mehrere Wochen werden, bis die Markenanmeldung bereit zur Einreichung ist.
Wie lange dauert die Prüfung einer Markenanmeldung?
Nach der Einreichung der Markenanmeldung beginnt das Markenamt erst mit seiner Prüfung, wenn die Anmeldegebühren bezahlt sind. Auch diesen Schritt hat der Anmelder selbst in der Hand. Wer hier mehrere Wochen für die Überweisung benötigt, darf sich nicht über eine Verzögerung des Verfahrens wundern.
Danach benötigt das Markenamt Zeit, um die Anmeldung formell und inhaltlich zu prüfen. In der Regel dauert diese Prüfung, sofern sie unproblematisch ist, wenige Wochen. Für deutsche Markenanmeldungen gilt seit dem Jahr 2021 allerdings eine deutlich längere Bearbeitungszeit, die sich leicht über Monate ziehen kann. Dies gilt insbesondere für Markenanmeldungen, bei denen das Markenamt Nachfragen hat, etwa weil Angaben unklar sind oder fehlen, oder weil eine Marke dem Markenamt nicht eintragungsfähig erscheint. Durch eine gut vorbereitete Markenanmeldung sinkt das Risiko einer Verzögerung, ausgeschlossen ist es aber nie ganz.
Was ist die Widerspruchsfrist und wie lange dauert es?
Schließlich folgt auf die Amtsprüfung noch die dreimonatige Widerspruchsfrist. In dieser Zeit können Inhaber bereits bestehender Marken einen Widerspruch einlegen, wenn sie der Ansicht sind, dass die angemeldete Marke nicht eingetragen werden darf. Meistens tun sie das, weil sie eine zu große Ähnlichkeit mit ihrer eigenen Marke befürchten. Wird ein Widerspruch eingelegt, startet damit ein Widerspruchsverfahren, welches sich regelmäßig mindestens ein Jahr lang zieht, meistens aber länger dauert.
Was ist der zentrale Wert des Unternehmens bzw. der Geschäftsidee?
Wie wichtig eine Markenanmeldung ist, hängt auch von der konkreten Geschäftsidee ab. Fußt beispielsweise der Kern des Unternehmens auf einer technischen Erfindung, dann hat die Anmeldung eines Patents zum Schutz dieser Erfindung definitiv Priorität. Handelt es sich hingegen um ein Dienstleistungsunternehmen, einen Händler oder werden Produkte hergestellt, die nicht auf einer Erfindung beruhen, dann steht das Marketing und das Image des Unternehmens im Vordergrund und benötigt besonderen Schutz. Durch die Sicherung einer Marke kann ein Unternehmen den Schutz vor Verwechslungen mit anderen Unternehmen oder Nachahmern erlangen. Daneben schützt die Marke aber auch davor, dass andere sich diese oder eine ähnliche Marke schützen lassen und dann das Unternehmen zur Umbenennung zwingend können. Der Markenschutz verteidigt also die Identität und Wiedererkennbarkeit des Unternehmens.
Übrigens ist auch bei Produkten, die auf technischen Erfindungen beruhen, Markenschutz ein wichtiges Gut. Das zeigt das Beispiel des Volkswagen-Konzerns, der nach dem Diesel-Skandal zwar monate- und jahrelang negativ in der Presse aufgetaucht ist, dabei aber kaum Einbrüche bei den Verkaufszahlen verbucht hat. Die Marke „VW“ hat es in den Jahrzehnten zuvor geschafft, einen so hohen Image-Status zu erreichen und Kundenvertrauen zu binden, dass allein aufgrund des guten Namens eine schwerwiegende (selbstverschuldete!) Unternehmenskrise überwunden werden konnte. Ein Verlust dieser Marke wäre für das Unternehmen weitaus schlimmer, als der kurzzeitige Verlust in die Integrität der aktuellen Geschäftsleitung. Die Marke „Volkswagen“ ist vielmehr zu einem eigenständigen, vertrauensbildenden Wert geworden.
Offenheit für andere Markennamen
Bei der Entscheidung, ob bzw. wann eine Marke angemeldet werden soll, sollten sich Gründer auch überlegen, ob sie mit einem alternativen Markennamen leben könnten. Wer sein Business erstmal starten und zum Beispiel das Geschäftsmodell testen möchte, aber noch nicht an einem bestimmten Markennamen oder -logo hängt, kann sich drei bis sechs Monate Zeit lassen.
Wichtig ist nur, zu bedenken, dass auch in der Testphase das Geschäftsmodell oder das Produkt bereits an Bekanntheit gewinnen kann und eine spätere Umbenennung dann immer mit einem Imageverlust verbunden ist. Durch eine Umbenennung gehen außerdem immer Kunden verloren, die sich nur den alten Namen gemerkt haben und dann womöglich das Produkt bzw. die Dienstleistung unter dem neuen Namen nicht mehr wiederfinden
Zusammengefasst: Wer sollte seine Marke sofort registrieren lassen, wer kann warten?
Am Ende stellt die Frage nach dem optimalen Zeitpunkt für die Markenanmeldung immer eine Risikoabwägung dar.
Ist die Produktidee bzw. das Geschäftsmodell noch in der Testphase, stehen noch keine Investitionen mit Markenbezug an und wäre eine spontane Umbenennung daher nicht allzu schmerzhaft, kann die Markenanmeldung gerne etwas weiter unten auf der To-Do-Liste platziert werden.
Werden aber bereits Kunden akquiriert, sind Produkte oder Werbematerialien geplant, oder nimmt das Gründerteam beispielsweise an einem Startup- oder Ideen-Wettbewerb teil, bei dem viel Aufmerksamkeit winkt, sollte das Thema Markenanmeldung zeitnah erfolgen. Im Übrigen fragen auch Investoren gerne nach, ob es bereits Marken oder Patente gibt. Nicht selten ist die Bejahung eine Möglichkeit, sich als professionelles Unternehmen zu präsentieren und zu zeigen, dass zentrale Werte des Unternehmens geschützt sind.
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