Obwohl die beiden Begriffe gerne als Synonyme verwendet werden, muss juristisch zwischen
Freiberuflern und Freelancern unterschieden werden. Während Freelancer für die Beschreibung des „Arbeitsverhältnisses“ genutzt wird, bezieht sich Freiberufler vor allem auf die ausgeübte Tätigkeit.
Das führt dazu, dass die viele Freiberufler auch Freelancer sind, aber nicht jeder Freelancer ein Freiberufler.
Freelancer ist zudem kein fester juristischer Begriff, sondern eine allgemeine Beschreibung.