Freiberufler

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Was bedeutet Freiberufler?

Kennzeichnend für Freiberufler ist, dass sie oftmals mit ihrem Kopf arbeiten müssen und kein Gewerbe betreiben. Bei ihnen steht die persönliche Leistung im Vordergrund. Freiberufler erfüllen ihnen übertragene Aufgaben also selbst, wobei sie ausgebildetes Personal einsetzen dürfen.

Wer fällt unter Freiberufler?

Freiberufler sind beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Künstler, Journalisten oder Architekten. Diese Berufe nennt man auch Katalogberufe, weil sie bereits gesetzlich festgeschrieben sind. (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG)
Allerdings können auch Tätigkeiten als freiberuflich gelten, welche nicht zu den Katalogberufen gehören. Das gilt dann für Berufe, welche einem Katalogberuf sehr stark ähneln. Ein gutes Beispiel hierfür sind selbstständige Berater, welche entsprechend ihrer Ausrichtung zum Beispiel dem Steuerberater ähneln.
Dagegen gehören Kaufmänner nicht zu den freien Berufen. Die Kaufmannseigenschaft setzt das Betreiben eines Gewerbes voraus, was für Freiberufler nicht möglich ist.
Abzugrenzen sind die Freiberufler von den Freelancern. Hierbei handelt es sich nur um einen Begriff für selbstständige Personen, welche einzelne Aufträge annehmen.

Wie können sich Freiberufler zusammenschließen?

Da Freiberufler kein Gewerbe und somit auch kein Handelsgewerbe betreiben, können sie sich nicht in der Form einer OHG, KG oder GmbH & Co. KG zusammen schließen.
Stattdessen erfolgt der Zusammenschluss oftmals als GbR oder Partnerschaftsgesellschaft.