Kennzeichnend für Freiberufler ist, dass sie oftmals mit ihrem Kopf arbeiten müssen und kein Gewerbe betreiben. Bei ihnen steht die persönliche Leistung im Vordergrund. Freiberufler erfüllen ihnen übertragene Aufgaben also selbst, wobei sie ausgebildetes Personal einsetzen dürfen.
Da Freiberufler kein Gewerbe und somit auch kein Handelsgewerbe betreiben, können sie sich nicht in der Form einer OHG, KG oder GmbH & Co. KG zusammen schließen.
Stattdessen erfolgt der Zusammenschluss oftmals als GbR oder Partnerschaftsgesellschaft.