Kapitalgesellschaften bestehen meist aus mindestens zwei natürlichen und/oder juristischen Personen, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen. Eine Ausnahme bildet die Ein-Personen-GmbH. Im Gegensatz zu den
Personengesellschaften steht bei den Kapitalgesellschaften die monetäre Beteiligung im Vordergrund. Des Weiteren treten Kapitalgesellschaften im Rechtsverkehr als juristische Personen auf.