Als juristische Person kann die Kapitalgesellschaft selbst am Rechtsverkehr teilnehmen, zum Beispiel Verträge schließen oder verklagt werden.
Die Abstimmung innerhalb der Gesellschaft richtet sich meist nach der Kapitalbeteiligung. Auch sind Kapitalgesellschaften unabhängig von ihren Mitgliedern. Die Anteile an der Gesellschaft sind deutlich leichter zu übertragen, als bei den Personengesellschaften. Eine Zustimmung aller weiteren Gesellschafter ist nicht erforderlich.
Die Haftung begrenzt sich auf das Gesellschaftsvermögen. Nur bei persönlichen Verfehlungen müssen die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen haften.