Personengesellschaft

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Was ist eine Personengesellschaft?

Personengesellschaften bestehen aus mindestens zwei natürlichen und/oder juristischen Personen, die den selben Zweck verfolgen. Obwohl die Personengesellschaften gewisse Rechte und Pflichten haben, sind sie selbst keine juristischen Personen. Die Personengesellschaften nehmen also nicht selbst am Rechtsverkehr (z.B. Verträge schließen oder vor Gericht auftreten) teil. Dies übernehmen die Gesellschafter.

Welche Merkmale haben Personengesellschaften?

Im Gegensatz zu den Kapitalgesellschaften ist eine Kapitalbeteiligung bei den Personengesellschaften nicht zwingend erforderlich. Dadurch ergibt sich auch das Abstimmungsprinzip nach Köpfen und nicht in Höhe der Beteiligung.
Die Gesellschafter haften, mit Ausnahme des Kommanditisten, in voller Höhe und auch mit ihrem Privatvermögen. Ebenso können über das Gesellschaftsvermögen nur alle Gesellschafter zusammen verfügen.
Mit der engen Bindung zwischen den Gesellschaftern geht auch einher, dass die eigenen Miteigentumsanteile nicht ohne Zustimmung der anderen Gesellschafter vererbt oder übertragen werden können.

Beispiele für Personengesellschaften

Personengesellschaften sind beispielsweise die OHG, die KG oder die GbR.