Personengesellschaften bestehen aus mindestens zwei natürlichen und/oder juristischen Personen, die den selben Zweck verfolgen. Obwohl die Personengesellschaften gewisse Rechte und Pflichten haben, sind sie selbst keine juristischen Personen. Die Personengesellschaften nehmen also nicht selbst am Rechtsverkehr (z.B. Verträge schließen oder vor Gericht auftreten) teil. Dies übernehmen die Gesellschafter.