Natürliche Person | Juristische Person

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Natürliche Person

Eine natürliche Person ist jeder Mensch und zwar in der Art und Weise, dass er Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Eine natürliche Person kann also Verträge schließen oder verklagt werden. Dafür muss sie allerdings geschäftsfähig sein.

Juristische Person

Juristische Personen sind durch das Gesetz geschaffene Rechtsgebilde. Es gibt sie im Zivilrecht und im öffentlichen Recht. Typische Beispiele sind die GmbH, Städte oder auch Ministerien.
Juristische Personen können selbst Träger von Rechten und Pflichten sein, also beispielsweise Verträge abschließen oder verklagt werden. Allerdings können nur natürliche Personen handeln, weshalb die Organe, ihnen angehörige natürliche Personen, für die juristische Person auftreten.