Juristische Personen sind durch das Gesetz geschaffene Rechtsgebilde. Es gibt sie im Zivilrecht und im öffentlichen Recht. Typische Beispiele sind die GmbH, Städte oder auch Ministerien.
Juristische Personen können selbst Träger von Rechten und Pflichten sein, also beispielsweise Verträge abschließen oder verklagt werden. Allerdings können nur natürliche Personen handeln, weshalb die Organe, ihnen angehörige natürliche Personen, für die juristische Person auftreten.