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Was ist eine Lizenz?
Das Wort Lizenz begegnet uns nahezu jeden Tag. Sei es eine Lizenz für eine Computersoftware, für Bilder oder zur Herstellung von Produkten. Vielleicht betrifft nicht jeden jede dieser Aufzählungen, aber ganz sicher ist jeder von uns Inhaber irgendeiner Lizenz. Doch weiß man deshalb genau um was es sich dabei handelt?
Begriffserklärung
Wikipedia bietet die folgende Erklärung für den Begriff Lizenz: „Eine Lizenz ist eine Erlaubnis, Dinge zu tun, die ohne diese Erlaubnis verboten sind.“ Was bedeutet das genau? Im Privatrecht würde dies bedeuten, dass der Eigentümer geistigen Eigentums einem anderem Rechte an seinem Werk einräumt. Damit kommen wir dem Begriff noch nicht näher.
Das folgende Beispiel soll uns helfen, den Begriff Lizenz besser zu verstehen: Ein Fotograf stellt ein Foto in das Internet und erlaubt anderen die Nutzung des Fotos gegen die Zahlung von einem Euro. Das darf der Fotograf, weil es sich bei dem Foto um sein geistiges Eigentum handelt. Da der Fotograf Urheber des Fotos ist, hat er auch alle Rechte an seinem Foto. Die wichtigsten Rechte sind hierbei die Rechte an der Nutzung und der Verwertung. Der Fotograf allein entscheidet, wer sein Foto vervielfältigen oder verbreiten darf.
Der Fotograf ist Urheber und kann über die Nutzung und Verwertung seines Werks entscheiden. Mehr Infos zum Urheberrecht finden Sie hier.
Das bedeutet, dass niemand anderes das Foto des Fotografen nutzen oder verwerten darf. Doch der Fotograf hat das Foto nicht geschossen, damit es bei ihm auf der Speicherkarte liegen bleibt. Vielmehr will er mit seinen Werken seinen Lebensunterhalt bestreiten. Dies tut er, indem er anderen die Nutzung oder Verwertung an seinem Foto einräumt. Die Einräumung dieser Rechte nennt man Lizenz.
Die Lizenz ist ein Vertrag, mit dem Urheber die Rechte an ihrem geistigen Eigentum auf andere überträgt.
Wie funktioniert die Lizenz?
Die Funktion der Lizenz ist grundsätzlich die Übertragung von Rechten an geistigem Eigentum. Dies geht immer mit einer Gegenleistung einher, oder die Übertragung findet nur unter bestimmten Bedingungen statt. Denn der Urheber verfolgt mit der Lizenzeinräumung auch ein eigenes Interesse. Auf eine Vergütung hat er im Falle des Urheberrechts sogar einen Anspruch (vgl. § 32 UhrG).
An diesem Punkt schwindet meist das Verständnis des Laien. Viele sehen die Lizenz immer als eine Art „einzelnes Recht“, wie beispielsweise eine Taxilizenz. Doch das ist ein Trugschluss. Sie ist Teil eines Vertrages (Lizenzvertrag) und stellt nur das Recht des Lizenznehmers dar. Der Lizenzgeber hat wiederum auch Ansprüche. Im Beispielsfall ist es die Zahlung von einem Euro für die Nutzung des Fotos.
Da dieser Aspekt meist übersehen bzw. gekonnt ignoriert wird, kommt es immer wieder zu Problemen bei der Verwendung von Lizenzen. Denn die Nutzung oder sogar Verwertung einer solchen findet nicht bedingungslos statt. Vielmehr gehen immer Bedingungen bzw. Regelungen mit einer Lizenzvergabe einher. Im Falle von Fotos meist die Nennung des Fotografen, wenn man das Foto öffentlich zeigt. Darüber hinaus kann auch die Nennung des Bildtitels oder der Ausschluss der kommerziellen Nutzung eine Bedingung sein. In jedem Fall muss man sich klar machen, dass solche Lizenzen Teil eines Vertrages sind und ein Vertrag bringt nicht nur Rechte sondern auch Pflichten mit sich. Solche Bedingungen bestehen auch bei Common Creative Lizenzen.
Die Lizenz ist Teil eines Vertrages und bringt nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten für den Lizenznehmer mit sich.
Beim Kauf einer Software oder App erwirbt man ebenfalls eine Lizenz. Die Hauptgegenleistung ist die Bezahlung, welche entweder zeitlich unbeschränkt ist, oder, wie heute eher üblich, jeden Monat der Nutzung gezahlt werden muss. Die Nutzung schließt jedoch eine Verwertung immer aus. Mit Verwertung ist hierbei die Vervielfältigung gemeint.
Ebenso ist im gewerblichen Bereich die Lizenz zur Nutzung bzw. Verwertung von Markennamen oder Anwendung patentgeschützte Verfahren bekannt. All diese sind Teil eines Vertrages, welcher bestimmte Rechte dem Lizenznehmer einräumt und dem Lizenzgeber verpflichtet, diese zu gewähren.
In diesem Zusammenhang fällt auch des Öfteren der Ausdruck der ausschließlichen Lizenz. Das bedeutet, dass nur einem Lizenznehmer bestimmte Rechte eingeräumt werden können und dieser faktisch zum Lizenzinhaber wird. Nur der Lizenzinhaber kann nun noch mit dem geistigen Eigentum arbeiten. Beschränkt wird diese Nutzung durch den Rahmen, den der Lizenzvertrag gibt.
Eine ausschließliche Lizenz erlaubt es einem Lizenznehmer exklusiv Rechte auszuüben und damit faktisch zum Lizenzgeber zu werden.
Weitere allgemeine Einschränkungen sind zeitliche oder territoriale Bedingungen. Beispiele hierfür ist die Software, welche monatlich gezahlt wird, oder der territorial beschränkte Vertrieb eines Produktes innerhalb eines Landes.
Ich hoffe, nun kann sich jeder vorstellen, wie eine Lizenz funktioniert. Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen haben, dann geben Sie uns Bescheid.