GbR

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Was bedeutet GbR?

GbR ist die Abkürzung für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Die GbR ist als Grundform aller Gesellschaften im BGB (= Bürgerlichen Gesetzbuch) in den §§ 705 ff. BGB geregelt. Die GbR wird auch BGB-Gesellschaft genannt.

Was ist die GbR?

Bei der GbR handelt es sich um eine Personengesellschaft und als solche um keine juristische Person. Dennoch ist die GbR Teil des Rechtsverkehrs und Verträge abschließen oder an einem Gerichtsverfahren teilnehmen.
Die GbR entsteht sobald mindestens zwei Personen einen Vertrag schließen. Der Vertrag kann auch mündlich geschlossen werden, weshalb man meist schon eine GbR gegründet hat, bevor man es selbst merkt.
Inhaltlich ist der Vertrag auf einen gemeinsamen Zweck ausgerichtet, den die Gesellschafter und Gesellschafterinnen verfolgen. Der Zweck kann der Betrieb eines Geschäftes sein, die Gründung eines Unternehmens, ein zeitlich begrenztes Projekt und vieles mehr.

Wie funktioniert die GbR?

Geschäftsführer der GbR sind immer alle Gesellschafter gemeinsam, wenn es nur einen Geschäftsführer geben soll, dann muss das vertraglich geregelt werden.
Die Gesellschafter haften für Schulden (Verbindlichkeiten) der GbR gemeinsam und unbeschränkt. Das heißt sie haften auch mit ihrem Privatvermögen.
Wichtig ist noch zu wissen, dass die GbR aufgelöst wird, sobald nur ein Gesellschafter sie verlässt, auch wenn danach noch mehr als zwei Gesellschafter in der GbR sind. Daher ist es ratsam eine Fortführungsklausel zu vereinbaren, die das verhindert.

Warum die GbR wählen?

Aufgrund ihrer vielseitigen Einsatzmöglichkeiten erfreut sich die GbR in der Praxis großer Beliebtheit. Sie lässt sich unkompliziert gründen und verursacht keine hohen Kosten.
Zudem kann man bis zu einem gewissen Umsatz auch eine einfache Einkommen-Überschussrechnung machen, anstatt eine komplizierte Bilanz zu erstellen.
Sofern man als GbR ein Gewerbe betreibt und dann einen gewissen Umsatz erreicht, wird man automatisch zu OHG. Hier muss man aufpassen, dass man nicht Nachteile erleidet, weil die besonderen Vorschriften aus dem HGB für Kaufmänner dann gelten.

Wann ist die GbR wirksam gegründet?

Die GbR entsteht mit Abschluss des Gesellschaftsvertrags, unabhängig davon, ob dieser mündlich oder schriftlich geschlossen wurde. Handelt es sich um eine größere oder langzeitig angelegte Gesellschaft, sollte zur Sicherheit zumindest die Schriftform gewählt werden.
Sofern man eine GbR beim Gewerbeamt, dem Finanzamt anzeigt, werden diese immer einen schriftlichen Vertrag verlangen. Meist bestehen geschäftstätige GbR mit mündlichen Vertrag nur als Innen-GbR (siehe weiter unten) oder den Gesellschaftern ist die Existenz der GbR gar nicht bewusst.

Was ist eine Innen-GbR?

Nicht jede GbR ist gleich dazu gedacht, nach außen als Geschäftsbetrieb aufzutreten. Viele von uns sind Gesellschafter oder Gesellschafterinnen in verschiedenen GbR, ohne es überhaupt zu wissen.
Eine GbR liegt beispielsweise bereits vor, wenn man sich zu einer Arbeits- oder Fahrgemeinschaften zusammentut oder sich an einem Nachbarschaftsprojekt beteiligt. Auch hier tun sich Menschen zusammen, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen, z.B. gemeinsam zur Arbeit zu fahren.
In einer Fahrgemeinschaft trifft jeden die Pflicht, die jeweils anderen bspw. an einem Tag der Woche zur Arbeit mitzunehmen. Lässt jemand das unentschuldigt ausfallen, dann kann er von den anderen Gesellschaftern dafür gerichtlich zur Verantwortung gezogen werden.
Der Unterschied zur „normalen GbR“ liegt einfach nur darin, dass man nicht zusammen nach außen gemeinsam auftreten möchte, um z.B. Gewinne zu erwirtschaften.