Als Merksatz wird gerne die Aussage genutzt: Wird ein Handelsgewerbe betrieben, wird die
GbR zur OHG. Ganz so leicht ist der Prozess dann natürlich nicht. Schließlich stellt sich schon die Frage, ab wann ein Handelsgewerbe vorliegt.
Richtig ist, dass die GbR als Grundform der OHG bezeichnet werden kann. Deshalb ist es auch möglich, dass die GbR vergleichsweise schnell zur OHG werden kann. Dies passiert in dem Zeitpunkt, ab welchem das Gewerbe der GbR in kaufmännischer Art und Weise weitergeführt wird oder in das Handelsregister eingetragen wird.
Eine GbR kann also auch unbemerkt zur OHG werden.
Für ein Handelsgewerbe selbst muss ein gewisser Umfang erreicht sein. Einige Anhaltspunkte haben wir weiter oben schon aufgeführt. In diesen Fällen lohnt es sich genau hinzuschauen und im Zweifel Rat einzuholen.