Teilweise wird die UG auch als kleine GmbH bezeichnet und sollte als solche den englischen Limited entgegentreten. Wie bei der GmbH handelt es sich auch bei der UG um eine
Kapitalgesellschaft. Folglich ist die UG eine
juristische Person, die selbst am Rechtsverkehr teilnimmt und zum Beispiel vor Gericht klagen kann.
Wichtig ist, dass die Haftung bei der UG auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt ist. Dabei reicht bei der UG bereits 1,00 € zur Gründung aus. Diese Besonderheit führt aber auch dazu, dass im Rechtsverkehr der Zusatz “haftungsbeschränkt” genutzt werden muss.
Ein weiterer Unterschied zur GmbH ist es, dass man die UG nur mit Geld gründen kann und keine Sachgründung mittels Gegenständen, Rechten oder anderen Unternehmensteilen möglich kann.