UG

Inhaltsverzeichnis

Was bedeutet UG?

UG ist die Abkürzung für Unternehmergesellschaft.

Wo ist die UG geregelt?

Ausdrücklich genannt wird die UG in § 5a GmbHG. Bei UG handelt es sich um eine „Unterform“ der GmbH.

Was ist die UG?

Teilweise wird die UG auch als kleine GmbH bezeichnet und sollte als solche den englischen Limited entgegentreten. Wie bei der GmbH handelt es sich auch bei der UG um eine Kapitalgesellschaft. Folglich ist die UG eine juristische Person, die selbst am Rechtsverkehr teilnimmt und zum Beispiel vor Gericht klagen kann.
Wichtig ist, dass die Haftung bei der UG auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt ist. Dabei reicht bei der UG bereits 1,00 € zur Gründung aus. Diese Besonderheit führt aber auch dazu, dass im Rechtsverkehr der Zusatz “haftungsbeschränkt” genutzt werden muss.
Ein weiterer Unterschied zur GmbH ist es, dass man die UG nur mit Geld gründen kann und keine Sachgründung mittels Gegenständen, Rechten oder anderen Unternehmensteilen möglich kann.

Warum die UG wählen?

Die UG ist insbesondere für Unternehmen interessant, die noch nicht in der Lage sind, eine GmbH zu gründen, dies aber als Ziel haben.
Erreicht das Gesellschaftsvermögen 25.000,00 € ist es vergleichsweise leicht möglich, die UG in eine GmbH umzuwandeln.

Wann ist die UG wirksam entstanden?

Die UG entsteht wirksam mit der Eintragung im Handelsregister. Auch die Haftungsbeschränkung kommt erst mit der Eintragung zum Tragen.
Die Gesellschafter selbst müssen zuvor einen Gesellschaftsvertrag geschlossen haben.