Die Geschäfte laufen immer mehr über das Internet, so steigerte sich der Online-Handel von 2018 bis 2019 um 9,1 % (blog.hubspot). Ebenso sorgte die Pandemie für einen weiteren starken Aufschwung und zahlreiche Bürger haben in dieser Zeit den Online-Handel für sich entdeckt (e-commerce Magazin).
Für viele Unternehmen ist der Online Shop daher ein wichtiger Teil des Geschäftsbetriebs. Möchtest auch du einen Online Shop aufbauen, gibt es einige Dinge, die beachtet werden müssen. Die 7 wichtigsten rechtlichen Gesichtspunkte möchten wir dir hier vorstellen.
Inhaltsverzeichnis
Welche Rechtsbereiche können überhaupt betroffen sein?
Die Abläufe im Online Shop sind vielfältig und beschränken sich nicht nur auf den Kundenkontakt. Aus diesem Grund kommt es zur Berührung mit den unterschiedlichsten Rechtsbereichen, beispielsweise dem Markenrecht, Datenschutzrecht, Urheberrecht oder auch dem Wettbewerbsrecht. Im Folgenden gehen wir auf die bedeutendsten Probleme ein.
Warum ist die Zielgruppe deines Online Shops rechtlich relevant?
Eine wichtige Entscheidung gilt es gleich zu Beginn zu treffen, welche Zielgruppe soll angesprochen werden?
Je nachdem, ob es sich bei der Zielgruppe um Privatpersonen oder Unternehmen handelt, müssen unterschiedliche Rechte beachtet werden.
Beispielsweise haben Verbraucher:innen ein gesetzliches Widerrufsrecht. Dementsprechend müssen dann bestimmte Informationspflichten eingehalten werden. Meist erfüllen Unternehmen diese Pflicht durch das Einbinden einer Widerrufsbelehrung auf ihrer Website und dem Versand dieser bei der Bestellung von Waren oder Dienstleistungen.
Ebenso haben Verbraucher:innen bei Mängeln einen gesetzlich höheren Schutz, zum Beispiel dürfen Verjährungsfristen nicht gekürzt werden.
Handelt es sich beim Online-Kauf um Unternehmen, besteht ein deutlich größerer Spielraum. Aus Geschäftsgründen (etwa um den Absatz erhöhen) kann es aber notwendig sein, auch den Unternehmen weitergehende Rechte über die AGB einzuräumen.
Die “Art” des Online Shops bildet also den Grundstein des ganzen Gerüsts.
Darauf muss bei der Produktbeschreibung geachtet werden
Um dem Wettbewerbsrecht aber auch dem Verbraucherschutz gerecht zu werden, muss die Beschreibung vollständig und sachlich richtig sein. Wichtig ist demnach, dass die wesentlichen Merkmale des Produktes aufgeführt werden.
Aber was sind überhaupt wesentliche Merkmale? Wie so oft im Recht hängt dies vom Produkt und dem Einzelfall ab. Als Orientierung gilt: Die Kunden:innen sollten durch die Beschreibung genauso viel über das Produkt erfahren können, wie es im stationären Handel der Fall wäre. Dort könnte das Produkt eingehend begutachtet werden. Die Informationen, die so gewonnen werden können, müssen jetzt in die Produktbeschreibung, etwa die Größe, das Gewicht oder das Material.
Außerdem müssen die wesentlichen Merkmale noch einmal unmittelbar (!) vor der Bestellung angeführt bzw. zusammengefasst werden. Eine alleinige Darstellung in der Produktbeschreibung genügt demnach nicht.
Die Gefahr liegt darin wesentliche Merkmale auszulassen und somit den Informationspflichten nicht hinreichend nachzukommen. Juristen:innen berufen sich dann gerne auf die „irreführende geschäftliche Handlung“. Eine solche liegt eben auch vor, wenn die Kunden:innen durch eine falsche oder fehlerhafte Beschreibung getäuscht oder in die Irre geführt werden. Als Folge kann es zu Abmahnungen und/oder sogar Schadensersatzansprüche kommen.
Demnach heißt es: Aufpassen, dass die Produkte ausreichend beschrieben werden und niemals auf die wesentlichen Merkmale verzichten.
Welche rechtlichen Tücken existieren bei den Produktfotos?
Produktfotos haben meist einen großen Einfluss auf die Kaufentscheidung der Kunden:innen. Umso wichtiger ist es, dass die Fotos nicht nur gut aussehen, sondern auch rechtlich richtig eingesetzt werden.
Gerade dabei muss penibel auf das Urheberrecht geachtet werden. Je nachdem, ob die Fotos selbst gemacht oder fremde genutzt werden, müssen entsprechende Rechte des Fotografen oder der Fotografin beachtet werden. Kommt man dem nicht nach, können die Urheber der Bilder den Verwender abmahnen und gegebenenfalls Schadensersatz verlangen.
Zu prüfen ist also, ob man das Recht hat, die Bilder zu verwenden. Teilweise reicht es, wenn die Fotografen:innen namentlich genannt werden oder entsprechende Links gesetzt werden. Letztendlich ist aber eine genaue Prüfung der Voraussetzungen für die Verwendung der Bilder vorzunehmen. Solange du nicht genau weißt, ob du die Bilder verwenden darfst, solltest du diese einfach nicht einsetzen.
Und Achtung: Lizenzfrei heißt nicht automatisch kostenfrei.
Ansonsten gilt auch hier der Grundsatz, dass die Kunden:innen nicht in die Irre geführt oder getäuscht werden dürfen. Wichtig ist vor allem, dass Produktfoto und Produktbeschreibung zusammenpassen. Ist auf dem Produktbild beispielsweise neben den fünf zu verkaufenden CDs noch eine sechste zu sehen, muss diese ebenfalls geliefert werden. Andersherum gilt das Gleiche.
So werden Kosten und Preise rechtlich korrekt dargestellt
Aber worauf achten die Juristen:innen? Grundsätzlich gilt, dass Preise und Kosten klar dargestellt und der Wahrheit entsprechen müssen.
Für die Produktpreise heißt das: Der Endpreis muss inklusive der Mehrwertsteuer und sonstigen Kosten angegeben werden (=Gesamtpreis). Eine Ausnahme kann bestehen, wenn die Zielgruppe die Möglichkeit hat, die Steuer abzusetzen und deshalb eine detaillierte Darstellung benötigt (bei Unternehmen der Fall – B2B).
Werden die Waren in Fertigpackungen, offenen Packungen oder nach Gewicht, Länge, Fläche oder Volumen angeboten, muss zusätzlich der Grundpreis in unmittelbarer Nähe des Endpreises aufgeführt werden. Grundpreis bedeutet kurz gefasst Preis der Ware inklusive Umsatzsteuer je Mengeneinheit – als Beispiel: Kosten die Muttern 1 €/100 Stk. und es werden 500 Stk. geliefert (= 5 €) müssten sowohl die 1 €/ 100 Stk. als auch 5 €/ 500 Stk. angegeben werden.
Bei den Versandkosten gibt es grundlegende Regeln: Diese müssen leicht verständlich sein und vor allem schon vor dem Warenkorb aufgeführt werden. Gibt es unterschiedliche Versandmöglichkeiten kann eine gesonderte Aufführung der einzelnen Posten erfolgen. Das Ziel ist es, dass sich die Kunden:innen schon vor der Bestellung möglichst ausführlich über die Versandkosten informieren können.
Ebenso müssen besondere Aktionen wie zeitlich begrenzte Rabatte oder auch Dauertiefpreise eindeutig gekennzeichnet sein.
Zu guter Letzt müssen die Kosten auf der “Bestellseite” noch einmal explizit aufgeführt werden. So sollen die Kunden:innen einen genauen Überblick über die „wirtschaftlichen Folgen“ ihrer Bestellung erhalten.
Keine freie Hand beim Bestellvorgang
Darfst du die Bestellungen oder den Verkaufsprozess so ausgestaltet, wie du es für richtig hältst? Nein, auch hier gibt es rechtliche Grundsätze, die eingehalten werden müssen.
So müssen die einzelnen Schritte des Bestellprozesses transparent gestaltet sein. Das bedeutet, die Kunden:innen müssen stets wissen, in welchem Schritt sie sich gerade befinden. Ebenso muss deutlich werden, wann sie das Produkt wirklich “verbindlich” kaufen, etwa indem auf einem entsprechenden Button “Jetzt verbindlich kaufen” oder “Zahlungspflichtig bestellen” steht.
Auch hier liegt der Fokus also auf dem Schutz der Kunden:innen vor ungewollten Bestellungen und dadurch erfolgenden wirtschaftlichen Verlusten.
Was hat es mit Impressum, Datenschutzerklärung und Widerrufsbelehrung auf sich?
Wird ein Online Shop und/oder eine Website betrieben, müssen bestimmte Informationspflichten erfüllt werden. Dieser Pflicht kommen das Impressum, die Datenschutzerklärung und die Widerrufsbelehrung nach.
Wichtig ist, dass alle drei vollständig und vor allem richtig sein müssen. Weiterhin muss darauf geachtet werden, dass die entsprechenden Seiten gut erkennbar eingebunden werden und von überall erreichbar sind. Eine Darstellung in den AGB scheidet demnach aus.
Aber welche Aufgaben erfüllen die einzelnen Rechtstexte?
Impressum: Das Impressum dient dazu, den allgemeinen Informationspflichten nachzukommen, beispielsweise wer den Online-Shop betreibt und wie diese Person zu erreichen ist.
Datenschutzerklärung (DSE): Die DSE zeigt, welche Daten verarbeitet werden und wer gegebenenfalls alles Zugriff auf die Daten hat. Die DSE hat eine hohe Bedeutung, da die personenbezogenen Daten der Kunden:innen besonders schützenswerte sind .
Widerrufsbelehrung: Die Widerrufsbelehrung klärt die Verbraucher:innen über ihr gesetzliches Widerrufsrecht auf. Sollte ein Widerrufsrecht ausnahmsweise nicht bestehen, muss darauf deutlich hingewiesen werden.
Die hohe Bedeutung des Minderjährigenschutzes im Online-Shop
Achtung mit nicht jugendfreien Produkten muss besonders vorsichtig umgegangen werden. Eine Kennzeichnung entsprechender Produkte ist Pflicht.
Weiterhin dürfen nicht jugendfreie Produkte ohne die Zustimmung der Erziehungsberechtigten nicht in den Besitz von Minderjährigen gelangen. Um das zu gewährleisten, ist eine zweistufige Altersverifikation notwendig: Zum einen müssen Identität und Alter bestätigt werden und zum anderen muss die Ware der Person, die sie bestellt hat, persönlich ausgehändigt werden.
Typische Produkte, bei denen der Minderjährigenschutz beachtet werden muss, sind Videospiele oder Filme, die explizite Gewalt oder sexuelle Handlungen enthalten.
Verstöße werden ernst genommen und können zu strafrechtlichen Konsequenzen (meist hohen Bußgelder) führen.
Fazit für die rechtssichere Errichtung deines Online Shops
Beim Aufbau eines Online Shops gibt es viele Berührungspunkte mit den unterschiedlichsten Rechtsgebieten. Wichtig ist es, das Recht beim Verkauf der Produkte und dem Kundenkontakt nicht außer Acht zu lassen. Egal ob es sich um die Produktbeschreibungen und –bilder oder das Widerrufsrecht der Verbraucher:innen handelt – die Rechte Dritter müssen stets beachtet werden.
Nimmst du dir die aufgeführten Hinweise zu Herzen, kannst du den größten Stolpersteinen entgehen.
Starte jetzt deinen Online Shop – auch rechtssicher!