Die GmbH & Co. KG ist eine Unterart der KG. Als solche zählt die GmbH & Co. KG zu den
Personengesellschaften. Auch wenn sie selbst keine
juristische Person ist, kann die GmbH & Co. KG Rechte erwerben und Verpflichtungen eingehen, zum Beispiel vor Gericht auftreten.
Die Besonderheit der GmbH & Co. KG liegt darin, dass eine GmbH als Komplementär eingesetzt wird. Dadurch ist es möglich auch die Haftung des Komplementärs zu beschränken. In der KG ist eine beschränkte Haftung nur den Kommanditisten vorbehalten.
Bezüglich der Geschäftsführung und Vertretung verweisen wir auf die
KG.
Für die Gründung der GmbH & Co. KG ist ein Gesellschaftsvertrag notwendig.