GmbH & Co. KG

Inhaltsverzeichnis

Was bedeutet GmbH & Co. KG?

Die GmbH & Co. KG besteht aus einer Kommanditgesellschaft, in der eine GmbH als Komplementär auftritt.

Was ist die GmbH & Co. KG?

Die GmbH & Co. KG ist eine Unterart der KG. Als solche zählt die GmbH & Co. KG zu den Personengesellschaften. Auch wenn sie selbst keine juristische Person ist, kann die GmbH & Co. KG Rechte erwerben und Verpflichtungen eingehen, zum Beispiel vor Gericht auftreten.
Die Besonderheit der GmbH & Co. KG liegt darin, dass eine GmbH als Komplementär eingesetzt wird. Dadurch ist es möglich auch die Haftung des Komplementärs zu beschränken. In der KG ist eine beschränkte Haftung nur den Kommanditisten vorbehalten.
Bezüglich der Geschäftsführung und Vertretung verweisen wir auf die KG.
Für die Gründung der GmbH & Co. KG ist ein Gesellschaftsvertrag notwendig.

Warum die GmbH & Co. KG wählen?

Der Vorteil der GmbH & Co. KG, im Vergleich zur KG, liegt in der Möglichkeit, über die GmbH die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen zu beschränken. Dadurch, dass keine natürliche Person als Komplementär auftritt, muss auch keine Person mit ihrem persönlichen Vermögen haften. Dennoch kann man sich die Vorteile der KG vorbehalten, welche bspw. in der Möglichkeit von einfachen Gewinnentnahmen liegen.

Wann ist die GmbH & Co. KG wirksam entstanden?

Wirksam entstanden ist die GmbH & Co. KG mit Eintragung im Handelsregister. Hier muss besonders darauf geachtet werden, dass der Zusatz GmbH & Co. KG eingetragen wird. Dieser soll auf die Mischung von Personen- und Kapitalgesellschaft hinweisen. des Weiteren kommt die Haftungsbeschränkung erst durch die Eintragung zu tragen.