Die KG gehört, wie die
OHG, zu den
Personengesellschaften. Als solche ist sie zwar keine
juristische Person, kann aber dennoch am Rechtsverkehr teilnehmen, zum Beispiel
Verträge schließen.
Bei der Haftung besteht bei einer KG eine Besonderheit. Die KG besteht aus mindestens einem Gesellschafter mit beschränkter Haftung (=Kommanditist) und einem Gesellschafter mit unbeschränkter Haftung (=Komplementär). Es kann auch mehrere Kommanditisten geben, aber immer nur einen Komplementär.
Damit die Haftungsbeschränkung der Kommanditisten greift, muss die KG ins Handelsregister eingetragen werden. Eine „klassische“ KG ist somit erst nach der Eintragung gegeben.
Betreibt die KG ein Handelsgewerbe, bildet sie praktisch eine Sonderform der OHG.