PartG

Inhaltsverzeichnis

Was bedeutet PartG?

PartG ist die Abkürzung für Partnerschaftsgesellschaft. Die PartG ist in einem eigenen Gesetz, dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (=PartGG), geregelt. Dabei handelt es sich um ein relativ junges Gesetz von 1995.

Was ist die PartG?

Die PartG ist eine Personengesellschaft. Sie ähnelt der OHG, dient aber entgegen dieser dem Zusammenschluss von Freiberuflern. Gesellschafter können dementsprechend nur natürliche Personen sein.
Der Zweck der PartG liegt in der gemeinsamen Ausübung der freien Beruflichkeit, indem zum Beispiel zwei Ärzte eine Praxis gemeinsam betreiben.

Wie funktioniert eine PartG?

Der große Vorteil der PartG liegt darin, dass die Haftung auf den bearbeitenden Partner beschränkt werden kann. Das ist insbesondere dann interessant, wenn man erst später als Partner in die Gesellschaft einsteigt. Hier haftet man nicht für die sogenannten Altlasten der Gesellschaft. Das sind die „Schulden“ oder rechtliche Streitigkeiten, die entstanden sind, bevor man als Partner eingestiegen ist.
Für die PartG selbst ist ein Gesellschaftsvertrag, aber kein Mindeststartkapital, notwendig.
Des Weiteren sind alle Partner zur Geschäftsführung und Vertretung befugt, außer vertraglich wird etwas Anderes festgelegt. Hier aber aufpassen, die Geschäftsführung muss, insoweit es für die Berufsausübung notwendig ist, bestehen bleiben.

Warum die PartG wählen?

Praktisch bedeutsam ist die PartG für die freien Berufe, da sich diese aktuell in kaum einer anderen der geläufigen Rechtsformen zusammenschließen können. Hier wird es durch das MoPeG Änderungen geben.

Wann ist die PartG wirksam entstanden?

Die Partnerschaftsgesellschaft entsteht mit der Eintragung in das Partnerschaftsregister. Diese bedarf der notariellen Beglaubigung. Der Gesellschaftsvertrag muss schriftlich sein.

Sonderform: Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

In der PartG mbB greifen andere Haftungsregelungen. Freiberufler können sich jedoch nur in ihr zusammenschließen, wenn eine Haftpflichtversicherung berufsrechtlich geregelt und damit möglich ist.
Die PartG mbB lohnt sich für alle, die hoch spezialisiert in Teams zusammenarbeiten, zum Beispiel Rechtsanwälte oder Architekten. Der Vorteil zur PartG liegt darin, dass die Haftung auf die Versicherungssumme beschränkt wird. Damit muss nicht mit dem persönlichen Vermögen gehaftet werden.